Lageplan zur Widmungsänderung:
Die Gemeinde Flattach beabsichtigt, gemäß § 34 iVm. §§ 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetztes 2021, K-ROG 2021, StF: LGBl. Nr. 59/2021, den Flächenwidmungsplan wie folgt abzuändern:
Verbot des Feueranzündens_Verordung 2025
Voranschlag 2025
Hebesatzliste für das Jahr 2025