flattach

Unterstützung für Studierende mit Hauptwohnsitz in Flattach - Studentenförderung

Die Gemeinde Flattach unterstützt ab dem Wintersemester 2025/2026 Studierende mit Hauptwohnsitz in Flattach mit einer finanziellen Förderung in Höhe von € 200,-- pro Semester. 

Wer kann die Förderung beantragen?
Förderberechtigt sind Studierende im Präsenzstudium an Universitäten oder Fachhochschulen, deren Hauptwohnsitz während des gesamten Semesters in Flattach liegt. Die Förderung wird für die Mindeststudiendauer des jeweiligen Studiengangs gewährt, jedoch höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Höhe der Förderung:
Die finanzielle Unterstützung beträgt € 200,-- pro Semester und kann jeweils für das Winter- und Sommersemester beantragt werden.

So funktioniert die Antragstellung:
Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch unter Verwendung des offiziellen Formulars, spätestens einen Monat vor Ende des Semesters, bei der Gemeinde Flattach einzureichen.

Erforderliche Unterlagen:
Dem Antrag ist eine gültige Inskriptionsbestätigung einer Universität oder Fachhochschule beizulegen.

Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des jeweiligen Semesters, sofern der Hauptwohnsitz in Flattach während der gesamten Dauer des Semesters nachgewiesen werden kann.

Rechtlicher Hinweis:
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Bei nachweislich falschen Angaben behält sich die Gemeinde das Recht auf Rückforderung vor.

Inkrafttreten:
Die neuen Richtlinien treten mit dem Beschluss des Gemeinderats vom 07. April 2025 in Kraft und gelten ab dem Wintersemester 2025/2026.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Flattach.

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